(WKr) Umlage Neben sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, haben auch Aushilfsbeschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und bei Mutterschaft. Die Aushilfsbeschäftigten werden nicht unterschieden nach der Art ihrer Tätigkeit als a) Angestellten-Tätigkeit b) Arbeiter-Tätigkeit Alle Aushilfsbeschäftigten werden sozialversicherungsrechtlich gleich behandelt. Dies hat zur Folge, dass auch für Aushilfen die eine Angestellten-Tätigkeit ausüben Beiträge zur Umlage 1 zu entrichten […]