(WKr) Umlage Neben sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, haben auch Aushilfsbeschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und bei Mutterschaft. Die Aushilfsbeschäftigten werden nicht  unterschieden nach der Art ihrer Tätigkeit als a)  Angestellten-Tätigkeit b)  Arbeiter-Tätigkeit Alle Aushilfsbeschäftigten werden sozialversicherungsrechtlich gleich behandelt. Dies hat zur Folge, dass auch für Aushilfen die eine Angestellten-Tätigkeit ausüben Beiträge zur Umlage 1 zu entrichten […]

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